Der Spieler aus Polen hatte aufgrund eines Glücksspielproblems einen dauerhaften Selbstausschluss vom Casino beantragt. Die Anfrage war vom Casino jedoch zunächst ignoriert worden. Der Spieler hatte keine Anweisungen zum Ausfüllen eines Fragebogens oder einer Bedenkzeit erhalten. Wir hatten im Namen des Spielers interveniert und das Casino kontaktiert. Leider reagierte das Casino nicht und der Fall wurde vorübergehend als „ungelöst“ markiert. Später beantragte das Casino eine Wiederaufnahme des Falls, und nach direkter Kommunikation mit dem Spieler wurde das Problem erfolgreich gelöst. Wir hatten den Fall dann als „geklärt“ abgeschlossen.