Der Spieler aus Deutschland, der sich bei Partnercasinos selbst ausgeschlossen hatte, durfte trotz seiner Spielsucht 100 € bei Cleopatra einzahlen. Als er eine Rückerstattung beantragte, erhielt er keine Antwort. Wir hatten dem Spieler klargestellt, dass ein Selbstausschluss von einem Casino nicht unbedingt den Ausschluss von allen zugehörigen Websites bedeutet. Der Spieler hatte den Selbstausschluss nicht direkt bei Cleopatra Casino beantragt und war daher nicht zur Rückerstattung verpflichtet. Dem Spieler wurde empfohlen, sich wegen eines Ausschlusses an das Casino zu wenden, und es wurde ihm mitgeteilt, dass jedes Casino für einen Selbstausschlussantrag separat kontaktiert werden muss. Aus diesen Gründen wurde die Beschwerde abgelehnt.