ForumCasinosExekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig

Exekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig (Seite 65)

vor 2 Jahren von marketingskislo
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Kreuzritter
vor 9 Monaten

Ich finde es ja dann umso interessanter, was die Casinos machen, die eben zu 888 plc gehören. Weil das ist ja ein Unternehmen an der Börse und die können ja nicht einfach abstreiten, dass Geld zum Mutterkonzern verschickt wurde und somit die Tochter nicht zahlen kann .

Da muss es ja Rücklagen geben, die wissen ja mittlerweile wie hoch das alles ist und was da noch kommen wird

vor 9 Monaten
Automatische Übersetzung
vor 9 Monaten

Naja es schaut gut aus für die Verbraucher 🙂


abelinglaekamp
vor 9 Monaten

Hallo,

bitte nicht durcheinander bringen. Genau hier hat der BGH die Entscheidung ausgesetzt, weil dort unter dem Akt.-Zchn. C-440/23 -bereits seit 07/2023- ein Verfahren anhängig ist:

"Mit Beschluss vom 10. Januar 2024 hat der Senat das Revisionsverfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-440/23 über ein Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta vom 11. Juli 2023 ausgesetzt. Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft insbesondere die Frage, ob § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 unionsrechtskonform war."

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024009.html?nn=10690868

Die Entscheidung des EuGH wird aus meiner Sicht sicherlich in diesem Jahr fallen -und anschließend die nächste "Klatsche" durch unseren BGH!

(Kursiv und Unterstreichung durch den Verfasser)

Kreuzritter
vor 9 Monaten

Das meinte ich ja auch nicht. Es ging nur darum, das zwei Beim BGH vorliegen die auch unter gewissen Nummern geführt werden. Das das eine ausgetzt wurde, ist ja schon ein alter Hut. Alles gut. Ausserdem ist das 1 zu eins übernommen, von einem Anwalt.

Ich bin nur froh das ich mit dem Müll schon lange durch bin. Weiterhin viel Glück für euch.

voizua92
vor 9 Monaten

Hallo,

schmunzel, das sind "Rückstellungen" für Forderungen, die "gewiß" sind, aber in der Zukunft liegen.

Jede "Kapitalgesellschaft" (GmbH, AG, Ltd. etc.) muss diese bilden. Dies findet dann in der GuV sowie Bilanz ihre Berücksichtigung. Ich will damit sagen: Das Geld für alle anhängigen Klagen, egal ob schon abgeschlossen oder Neu, ist durch diese "Rückstellungen" bereits "reserviert"!


Kreuzritter
vor 9 Monaten

Ich weiß, dass die sie bilden müssen und ich habe auch schon gehört von diversen Leuten, dass Casinos sie gebildet haben in mio Höhe…

aber soviel zu den Leuten, die glauben, man kann es nicht nachvollziehen.

so leicht ist das nicht bei den großen

vor 9 Monaten

ich kenne auch beispiele, da haben casinos nichts von klagen in der bilanz berücksichtigt und dies auch begründet mit den worten "sie wären von der höhe irrelevant und sowieso unbegründet"...

voizua92
vor 9 Monaten

Genau so ist es, das ist ja die ganze Zeit mein Reden gewesen, wenn Geld zum Mutterkonzern geht, aus dem Grund, das man die Abwicklung möchte, der Ltd. Dann ist dies Insolvenzverschleppung und Betrug und der Mutterkonzern haftet dann sehr wohl, für das was die da angerichtet haben. Gerade Börsennotierte Unternehmen, sind streng überwacht Lach, genau wie Wirecard. Die horrenden Rückstellungen bleiben nicht verborgen.

vor 9 Monaten
gamble90
vor 9 Monaten

Bitte, ich will dir wirklich nichts böses, ich mag nur keine "Behauptungen ins Blaue" hinein, und habe noch nie etwas von "Stammtischgesprächen" gehalten, in denen jeder das schnellste, PS-stärkste, schnellste Auto hat, dass nur 3-l Benzin auf 100 km verbraucht und "Hörensagen" gehört dazu.

Dann nenn doch bitte einmal wenigstens eins von deinen Beispielen, das Unternehmen und die Bilanz / die G&V (Gewinn und Verlustrechnung) die du eingesehen hast, und die Erklärung/Erläuterung (den Anhang zur G&V).


Es ist ganz einfach so, dass das "Nichteinstellen" nicht einfach mit so absurden Behauptungen wie "sie wären von der Höhe irrelevant und sowieso unbegründet" erklärbar wäre. Kein Geschäftsführer (es sei denn, er wäre von der Ausbildung her vorher "Pförtner" gewesen und hätte nicht einmal einen Hauptschulabschluss) würde solch einen baren Unsinn behaupten und erst recht nicht vollziehen!

Für das Einstellen/oder nicht Einstellen von "Rückstellungen" (das ist ein Rechtsbegriff(!)) gibt es keinen "Ermessensspielraum" sondern eindeutige Bestimmungen.


Wenn du in irgend einer Form eine BWL-, oder zumindestens eine kaufmännische Ausbildung hättest, wüstest du dies. Deinen Worten kann ich entnehmen: Das ist nicht so, was ich dir zu Gute halte!


Der Grund ist simpel: Die Haftung des Geschäftsführers / Vorstands der Gesellschaft, die in der Regel keine Idioten sind, was sich doch gerade darin zeigt, wie schwierig es ist, trotz gewonnener Prozesse an das Geld zu kommen, weil diese natürlich auf hervorragende Juristen zurückgreifen, bevor sie etwas tun, was Ihnen gefährlich werden könnte, sowohl monetär wie auch persönlich!


Bearbeitet durch den Verfasser vor 9 Monaten
voizua92
vor 9 Monaten

Danke. Nun gut nix wirklich Neues.

Nichtmitmir
vor 9 Monaten

Wertlos ja

wird sicher noch dauern

vor 9 Monaten

Wenn das Verfahren im OLG ausgesetzt wird, was passiert mit den Zinsen? Werden die auch pausiert für den Zeitraum, wo ausgesetzt wird?

leo2023
vor 9 Monaten

Moin moin! Also bis jetzt hat jedes deutsche OLG eine Aussetzung, des Verfahrens abgelehnt. Kenne mich keinen Beschluss, eines Olgs. Auch wen der BGH in einem Verfahren, eine Aussetzung beschlossen hat, muss sich das OLG nicht daran halten. Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Gerichtsüberfreifende Einigkeit, bei den OLGs, was Aussetzungen betrifft. Sie können, müssen aber nicht. Hat dein OLG eine Aussetzung beschlossen?

Viele Grüße aus Bremen

vor 9 Monaten

Ich denke, dass die meisten Verfahren in den OLGs nun ausgesetzt werden, die Casinoslots betreffen.


Ich möchte aus Datenschutzgründen keinerlei Auskünfte über meine Verfahren geben.


Hat denn jemand eine Info bezüglich der Zinsen oder eine Quelle?

leo2023
vor 9 Monaten

Also gehe mal nicht davon aus, das die OLGs es aussetzen, weil die sich an DER EUgH Rechtsprechung aus 2009 Carmen Media /Portugeasa orientieren. Erst 2022 hat der EUgH pro Spieler wieder entschieden.

Ich gehe nicht davon aus. Aber Zinsen laufen auch in der Aussetzungsphase weiter. Mit einreichung DER Klage laufen die Zinsen. Zinsen während der Verspielphase, also vor der Klage kann man nicht berechnen.

Wollte dich nicht ausspionieren, Sorry, wenn es so rüberkam.

Gruß

leo2023
vor 9 Monaten

Das FG Münster hat entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen – anders als bei Nachzahlungszinsen – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Das FG Münster verhandelte in zwei Fällen zu der Frage, ob der Beschluss des BVerfG v. 8.7.2022 (Az.05.04.2023

abelinglaekamp
vor 9 Monaten

Das FG Münster verhandelte in zwei Fällen zu der Frage, ob der Beschluss des BVerfG v. 8.7.2022 (Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) zur Höhe von Nachzahlungszinsen auf die für die Dauer der Aussetzung der Vollziehung zu zahlenden Zinsen übertragen werden kann. Das BVerfG entschied, dass aufgrund der Niedrigzinsphase die Höhe der Nachzahlungszinsen ab 2014 verfassungswidrig ist, das Gesetz aber erst ab 2019 unanwendbar ist.

Kreuzritter
vor 9 Monaten

doch...ich muss dir, dem selbst ernannten jura autodidakt, leider widersprechen. ist mir auch total egal, ob du das jetzt glaubst oder nicht, aber ich habe hier mehrere jahresbilanzen, direkt aus malta runtergeladen, in denen dieser tenor schwarz auf weiß steht. ich werde allerdings nicht sagen, um welche unternehmen es geht, da ich keine details in laufenden verfahren veröffentliche. dass so etwas nicht rechtens ist, wird diesen unternehmen genau so scheiß egal, wie alles andere nicht rechtens ist, was sie tun. und bitte keine langen textblöcke und viel gerede darüber jetzt, wie du es durchgängig tust. du musst mir nicht glauben. also lass mal gut sein. 😉

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