HomeBeschwerdenGoldspin Casino - Das Konto des Spielers bleibt trotz Selbstausschlussanforderung aktiv.

Goldspin Casino - Das Konto des Spielers bleibt trotz Selbstausschlussanforderung aktiv.

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Betrag: 1’000 €

Goldspin Casino
Sicherheitsindex:Hoch
Eingereicht am: 2024-11-26 | Fall geschlossen : 2024-12-09
Fall geschlossen Unser Schiedsspruch

Unzureichende Beweise von Spielerseite

ABGELEHNT

Zusammenfassung der Fälle

vor 3 Wochen
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Der Spieler aus Deutschland hatte am 30.10.24 einen Selbstausschluss beantragt, das Casino hatte jedoch nur mit einem Bonusangebot geantwortet. Trotz dieser Aufforderung wurde das Konto des Spielers nicht gesperrt und er erlitt weiterhin Verluste. Das Beschwerdeteam hatte den Fall überprüft, kam jedoch zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise dafür gab, dass in der Kommunikation des Spielers mit dem Casino ausdrücklich eine Spielsucht erwähnt wurde. Folglich wurde die Beschwerde geschlossen.

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vor 1 Monat

Casino reagiert bei selbstausschuss Antrag nur mit einem "Boni". Habe am 30.10.24 um selbstausschuss gebeten und leider heute Geld bei meinem immer noch nicht gesperrten Konto verloren

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vor 1 Monat
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Lieber Matthias,

Vielen Dank für die Einreichung Ihrer Beschwerde. Es tut mir sehr leid, von Ihren negativen Erfahrungen zu hören. Zunächst möchte ich Ihnen erklären, was der Unterschied zwischen der Schließung des Kontos und dem Selbstausschluss ist:

Das Schließen eines Kontos ist einfach und hat fast keine Auswirkungen – der Spieler kann das Konto jederzeit wieder eröffnen und das Casino hat gegenüber dem Spieler keine Verpflichtungen.

Bei einem Selbstausschluss hingegen schon. Wenn ein Spieler einen Selbstausschluss erfolgreich durchführt, verpflichtet sich das Casino, dieses Konto nicht zu eröffnen oder dies nur unter bestimmten Umständen (nach der Bedenkzeit und dies ist bei spielsüchtigen Spielern/Spielern mit einem Spielproblem nicht möglich).

Könnten Sie bitte den Grund für die Schließung Ihres Kontos angeben? Wären Sie so freundlich, mir die Anfragen zur Kontoschließung weiterzuleiten, die Sie an das Casino gesendet haben? Meine E-Mail-Adresse lautet veronika.l@casino.guru .

Vielen Dank im Voraus.

Beste grüße,

Veronika

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vor 1 Monat

Die schließung habe ich mit dem Grund "selbstausschuss" beantragt. Bis dato ist noch nichts passiert. Den Verlauf habe ich Ihnen per Mail geschickt.


Bei der Anfrage zum selbstausschluss ist es unverschämt das ein Casino dies nicht umgehend umsetzt! Somit verlor ich weitere 1200€

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vor 1 Monat
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Vielen Dank für die Screenshots. Mir ist jedoch aufgefallen, dass in den von Ihnen gesendeten E-Mails kein Hinweis auf einen Selbstausschluss aufgrund von Spielsucht zu finden ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Rückerstattungsanträgen nur dann behilflich sein können, wenn Spieler ausdrücklich angeben, dass sie ihr Konto aufgrund von spielbezogenen Problemen schließen möchten.

Liegen Ihnen E-Mails vor, in denen Sie als Grund für Ihren Antrag auf Kontoschließung explizit Spielsucht genannt haben? Dann leiten Sie diese bitte an uns weiter und wir werden Sie in dieser Angelegenheit weiterhin unterstützen.

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vor 1 Monat

Nein, auch wenn mir ein Unterschied zwischen selbstausschluss mit oder ohne spielsucht nicht klar ist. Gefordert war ein selbstausschluss wie in der Mail zu sehen, da MUSS der Grund zweitrangig sein. Wenn ein Spieler so etwas fordert brauch dies keine weitere Begründung mehr.


Ich kann nur jedem Spieler raten derartige Casinos zu meiden 🤙

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vor 3 Wochen
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Lieber Matthias,

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich verstehe Ihre Frustration und kann Ihren Standpunkt aufrichtig nachvollziehen. Bei Casino Guru befolgen wir jedoch strenge Richtlinien, wenn wir Fälle prüfen, in denen Rückerstattungsanträge oder Kontoschließungen aufgrund von Spielsucht gestellt werden. Die Unterscheidung zwischen Selbstausschluss mit oder ohne Spielsucht ist in diesen Fällen von entscheidender Bedeutung, da sie bestimmt, ob wir das Casino dafür verantwortlich machen können, dass es einen gefährdeten Spieler nicht geschützt hat.

Ohne explizite Beweise dafür, dass Sie das Casino über Ihre Spielsucht als Grund für den Selbstausschluss informiert haben, können wir diese Angelegenheit nicht weiter verfolgen. Obwohl wir Ihre Bedenken verstehen, sind wir an unsere Richtlinien gebunden, um Fairness und Konsistenz bei der Bearbeitung von Beschwerden zu gewährleisten.

Daher müssen wir diese Beschwerde aufgrund unzureichender Beweise schließen. Wenn Sie in Zukunft über zusätzliche Informationen oder Unterlagen verfügen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beste grüße,

Veronika

Beschwerdespezialist

Casino Guru

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