Der Spieler aus Luxemburg hat, noch bevor er diese Beschwerde einreichte, eine Auszahlung beantragt, aber leider sind die Gewinne bis jetzt noch nicht ausbezahlt worden.
Hallo,
ich habe am 26. Juli um 16 Uhr eine Auszahlung vorgenommen.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Auszahlungen innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
Ich habe den Support mehrmals kontaktiert, um ein Update zu erhalten, aber keine Antwort außer „Ihre Auszahlung wird in Kürze bearbeitet." Mein VIP-Manager (ehrlich gesagt, was für ein Witz) ignoriert meine E-Mail ebenfalls.
Können Sie mir bitte helfen, mein Geld zurückzubekommen?
ich denke auch, dass Sie in ihrer Bewertung vielleicht erwähnen sollten, dass sie ihre AGB nicht einhalten.
Vielen Dank im Voraus
Liebes Noogii- und Casino Guru-Team,
Zunächst möchten wir Ihnen unsere herzlichsten Glückwünsche zu Ihrem beachtlichen Gewinn aussprechen! Wir freuen uns sehr, dass unsere geschätzten Spieler solch beeindruckende Ergebnisse erzielen.
Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Auszahlungsantrags. Unser Ziel ist es, Zahlungen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" und so schnell wie möglich abzuwickeln. Aufgrund der beträchtlichen Höhe Ihrer Gewinne mussten wir jedoch zusätzliche Sicherheitsprüfungen durchführen, um die Sicherheit und Integrität der Transaktion zu gewährleisten.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Verifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde und Ihre Auszahlung bearbeitet wurde. Sie können davon ausgehen, dass das Geld in Kürze auf Ihrem Konto eingeht.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte jederzeit an unser Supportteam.
Mit freundlichen Grüße,
Das LevelUp Casino Team
Leider hat der Spieler nicht auf unsere Nachrichten und Fragen geantwortet. Daher können wir keine weiteren Untersuchungen durchführen und haben keine andere Wahl, als diese Beschwerde abzulehnen.
Der Spieler kann diese Beschwerde jederzeit erneut einreichen.