Der Spieler aus dem Vereinigten Königreich, der spielsüchtig war, hatte die Schließung seines Kontos und die Verhinderung von Einzahlungen beantragt, aber das Casino hatte dem Antrag nicht nachgekommen, was dazu geführt hatte, dass der Spieler einen erheblichen Geldbetrag verloren hatte. Der Spieler hatte eine Rückerstattung verlangt und behauptet, das Casino habe nicht auf E-Mails reagiert. Der Spieler hatte eine Liste der nach seiner Anfrage getätigten Transaktionen im Gesamtwert von 7636,90 £ bereitgestellt. Er hatte auch behauptet, weitere 650 £ an Gewinnen verloren zu haben, machte sich aber über diesen Betrag keine so großen Sorgen. Obwohl das Casino per E-Mail einen Nachweis über seinen Antrag auf Selbstausschluss vorgelegt hatte, bestritt es den Erhalt einer solchen E-Mail. Der Spieler hatte daraufhin ein Video als Beweis vorgelegt, dessen Qualität jedoch schlecht war und es nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob die E-Mail gesendet wurde. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass der Selbstausschluss erst gilt, wenn er vom Casino-Team bestätigt wurde, und da der Spieler keine Bestätigung erhalten hat, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Dem Spieler wurde geraten, eine offizielle Beschwerde bei der Lizenzbehörde des Casinos einzureichen.