Die Spielerin aus Griechenland hatte zwei Abhebungen in Höhe von insgesamt 950 Euro beantragt und anschließend festgestellt, dass ihr Konto geschlossen worden war. Sie hatte gegen die Aufforderung, eine vollständige Transaktionshistorie bereitzustellen, Einspruch erhoben und dies als Verletzung ihrer Privatsphäre angesehen. Nachdem sie die notwendigen Unterlagen zur Überprüfung an das Casino geschickt hatte, wurden diese ohne klare Begründung abgelehnt. Das Casino hatte eine unbearbeitete Transaktionshistorie und einen Adressnachweis verlangt. Trotz anfänglicher Verwirrung darüber, ob bestimmte Transaktionen verborgen werden könnten, hatte das Casino klargestellt, dass es den vollständigen, unbearbeiteten Transaktionsverlauf benötigte. Die Spielerin hatte dieser Bereitstellung zugestimmt, musste dann aber feststellen, dass ihr Konto wieder geschlossen wurde. Das Casino hatte ein Problem mit der Finanzierung durch Dritte angeführt, das der Spieler bestritt. Wir haben bestätigt, dass das Casino seine Geschäftsbedingungen eingehalten hat, als es die Gewinne des Spielers aufgrund eines Verstoßes gegen seine Regeln beschlagnahmt hat. Das Casino hatte die letzte Einzahlung des Spielers zurückerstattet. Die Beschwerde wurde abgelehnt, da das Casino seine Geschäftsbedingungen eingehalten hatte.