ForumCasinosExekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig

Exekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig (Seite 57)

vor 2 Jahren von marketingskislo
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chinyuhansinhua
vor 8 Monaten

Lach, ich habe mein Geld von Bayton und 888 2020 anstandslos, nach Verfahren bekommen. Also mir ist es daher egal, was die mit deinem Geld machen. In Deutschland gibt es diese Schwierigkeiten jedenfalls nicht. 🤣🤣🤣🤣😜😜😜. Bis jetzt zumindest

abelinglaekamp
vor 8 Monaten

Welchen Nutzen haben die Zinsen für die Spieler? Der Zinssatz beträgt 4 % pro Jahr, allein die Inflation lag im vergangenen Jahr bei 8 %.

max888
vor 8 Monaten

Jo, habe aber alles wiederbekommen. Lag da ganz im Durchschnitt denke Ich. DER Clou am der ganzen Schale ist nur, danach nicht wieder den selben Fehler zu machen, aber mittlerweile ist es ja egal, ob der Spieler von der Illegalität weiss, oder nicht, so OLG München, im Beschluss, unter anderem. Auch andere OLG haben so entschieden, für mich aber nicht nachvollziehbar. Ist wie ein Freifahrtschein, für die Süchtigen, dann ohne Konsequenzen leben zu müssen.

brukva
vor 8 Monaten

4 % von in deinem Fall jetzt wären eben da maximal Zinssatz. Der wird auch dann angewendet

chinyuhansinhua
vor 8 Monaten

I'm übrigen muss sehr wohl erklärt werden wo Gelder kurz vor einer Insolvenz transferiert wurden,dmait ausgeschlossen werden kann, das Gelder veruntreut wurden, das wäre dann strafbare Insolvenzverschleppung, aufgrund Entzug der Gelder, des Betreibers. Da kann dann sogar der Mutterkonzern und der Geschäftsführer für belangt werden. Europäisches Insolvenzrecht.

Du solltest dich wirklich mal schlau machen, in diesen Dingen. Tztz. Und jetzt nerve mit deinen Halbwahrheiten bitte andere.

voizua92
vor 8 Monaten

Oki, das wusste ich nicht. So intensiv bin ich in der Materie nicht mehr drin 🤣

voizua92
vor 8 Monaten

In meinem Fall gibt es ein vollständiges Urteil des OLG ohne die Möglichkeit einer Berufung und im Urteil heißt es, dass ab dem Tag der Klageeinreichung 4 % Zinsen verpflichtet sind.

brukva
vor 8 Monaten

Schau dir die Videos von der Kanzlei G&L an . Dort wird es im 2.Teil erklärt

abelinglaekamp
vor 8 Monaten

am wenigsten Ahnung und Halbwissen in diesem Forum hast doch du selber, und wenn du dann den Geschäftsführer verklagen musst gehen alle Instanzen wieder von vorne los und am Ende kannst wieder nix vollstrecken...bringt dir also genau gar nichts selbst wenn der angeben muss das er 2 Millionen im Monat Geschäftsführerbezug hat und von dem Geld nix übrig ist weil alles für Prostituierte draufgegangen ist hast du leider auch nix davon..

abelinglaekamp
vor 8 Monaten

"Ist wie ein Freifahrtschein, für die Süchtigen, dann ohne Konsequenzen leben zu müssen" (müssen ist nicht ganz sinnhaft, du meintest wohl: können!)."

Na ja, ganz so einfach ist es aber ja auch nicht. Immerhin müssen die dann zunächst Klagen, denn freiwillig zahlen die Anbieter nicht (wie ich schon schrieb, wehren die sich mit Klauen und Zähnen), und der Weg durch zwei Instanzen kann schon Jahre dauern, solange es -zumindestens in Deutschland- noch kein BGH-Urteil gibt. Selbst dann: "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand", denn ein Richter ist nicht an die Entscheidungen der "Obergerichte" gebunden, selbst an ein BGH-Urteil nicht. Er wird es aber berücksichtigen, weil auch die OLG-Urteile -in Deutschland Gott sei dank- so eindeutig zu Gunsten der Spieler verlaufen, wie sonst kaum in anderen Rechtsgebieten! Der Grund ist simpel: Auch ein Richter wird bewertet und zwar darin, wie "Berufungsfest" seine Urteile sind. Wenn er also ständig oder nur zu oft Urteile verkündet, die in Berufungsverfahren wieder kassiert werden, kann er seine Karriere abhaken!

Und was den "Freifahrtschein" betrifft: Kausalität ist das Zauberwort! Nicht der Spieler mit dem Freifahrtschein ist aufgetreten und hat den "Glücksspielzug gesucht", der ihm risikoloses Glücksspiel bietet, sondern der "Glücksspielanbieter hat den "Glücksspielzug" angeboten und in Bewegung gesetzt". Und jetzt kommt das Entscheidende: Trotz des Wissens, das dies in den deutschen Bundesländern verboten ist (Ausnahme zeitweise Schleswig-Holstein). Der Glücksspielanbieter wusste von seinem Verstoß gegen das Verbot (das Gesetz, die Rechtsnorm). Er hat es billigend in Kauf genommen, weil er "gehofft hat davon zu kommen", sprich: Seine Geldgier hat ihn dazu getrieben und treibt ihn auch heute noch an. Das OLG München -inzwischen auch weitere OLG- haben deshalb zu Recht argumentiert, dass (sinngemäß) "... diesem gesetzlosen verbotenem Treiben nur Einhalt geboten werden kann, wenn die Schutzbedürfnisse des Spielers höher zu bewerten sind, als sein etwaiges Wissen von seiner eigenen gesetzwidrigen Handlung".

Er konnte also nur deshalb spielen, weil dieses gesetzwidrige Angebot vom Glückspielanbier vorhanden war, hätte es dieses nicht gegeben, hätte er nicht spielen und damit Verluste erleiden können!

Bearbeitet durch den Verfasser vor 8 Monaten
abelinglaekamp
vor 8 Monaten

"strafbare Insolvenzverschleppung"

Das ist korrekt, nennt sich "Masseverkürzung"...

Auch ein zu spät erfolgter Antrag wegen "Überschuldung" erfüllt den Straftatbestand!

Ich würde aber empfehlen, nicht zu sehr in die "Unternehmensverpflechtungen" abzudriften, weil

  1. Nicht jede AG oder jedes "Börsennotierte Unternehmen" zwangsläufig ein "Konzern" ist
  2. Das AktG bzw. das Gesellschaftsrecht -das hier durchaus zur Anwendung kommen kann (du hast recht damit, was die Haftung der Muttergesellschaft gegenüber einem Gläubiger einer Tochtergesellschaft betrifft (Verlustausgleich)) und damit auch gegenüber Forderungen der Spieler für unsere Fälle gegen einen Anbieter, der "Tochter" einer Muttergesellschaft ist; aber das kann auch eine GmbH sein oder eine Ltd. und erfordert keine Börsennotierung.

Falls es dich interessiert: Nachzulesen in der Dissertation von Marek Wede LL.B, "Die Pflicht zur Verlustübernahme im GmbH-Vertragskonzern - Erforderlichkeit und Rechtfertigung einer Analogie von § 302 AktG im GmbH-Recht -", einfach "googlen"...

Es geht im Grunde wirklich nur darum, dass viele hier glauben, dass sich die Glücksspiel-Anbieter durch "insolvenz" und oder "liquidation" (wobei diese beiden "Rechtsbegriffe" schon erheblich rechtlich unterschiedliche "Auflösungsformen" sind) der Unternehmen vor einer Zahlung der gestellten Forderungen drücken, bzw. sich entziehen könnten.

Du hast aber vollkommen damit recht, wenn du darstellst: Das ist nicht so!

Und damit das auch nicht passiert, haben ja alle auch einen Rechtsanwalt, der dies verhindern wird!

Bearbeitet durch den Verfasser vor 8 Monaten
Kreuzritter
vor 8 Monaten

Ich verstehe das ganze machogehabe ,aber vertraut doch mal auf den Anwalt. Er verspricht zu 100% dass er das Geld holen wird . Bleibt mal ruhig ! Einer bekommt es in 1nem Jahr und der nächste in 3 Jahren !

um was gehts eig ? Dieses Forum soll eigentlich positiven Fakten dienen und alle kommen und jammern sich aus.

Ja, es ist mühsam und man weiß nicht wielange es noch dauern wird, aber es gibt auch positives und das halten wir uns !!!!!


oder auf welcher Seite steht ihr ?!???

Kreuzritter
vor 8 Monaten

Guten Morgen! Da hast du auch absolut recht. Aber so haben die OLGs ja leider geurteilt. Ich wollte damit ja auch nur sagen, daß man dem Spieler, damit keinen Gefallen getan hat, zu glaubem, es es ist mittlerweile egal, ob er es weiss, oder nicht. Und die Olgs lassen zu 90% keine Berufung, bzw Revision mehr zu. I'm Zusammenhang dann mit der Erhöhung, auf 10.000 Euro, ist es, auch nach Bonitätsanfrage, könnte der Spieler ja denken, ich, klasse es hat sich nichts geändert, zu vor 21. Denn ein Gericht erfährt ja auch, ob der Spieler schon vorher mal ein Verfahren hatte und sein Geld wiederbekommen hat und spätestens dann über die Machenschaften, dieser kriminellen Banden bescheid weiss. Mehr wollte Ich damit nicht sagen.

So muss zum E-Truck.

Viele Grüße aus Bremen

Kreuzritter
vor 8 Monaten

Das ist mir schon klar, habe ja seit 30 Jahren ein kleines Unternehmen. Trotzdem kommst du BEI DER Straftat nicht einfach so davon, wenn du das nicht sinnvoll erklären kannst, warum die Masse verkürzt wurde. Ich hatte damals einfach lange Weile, zwischen meinen Lenkzeiten, im LKW.

voizua92
vor 8 Monaten

Guten Morgen! Genau so ist das. Versuche ich ja schon die ganze Zeit, das gute an der Rechtslage zu erklären, lach. Also Ich würde meinem Anwalt immer wieder blind vertrauen. Die Rechtslage ist eindeutig, ob die nun AUF Zeit spielen, oder nicht. Komisch ist nur, das mein Anwalt mich animieren müsste, weiter dagegen vorzugehen und zu klagen. Damals habe ich nur durch Zufall davon erfahren, das DAS online Glückspiel verboten war. Habe dann Abends mal gegoogelt, aus Langeweile und gelesen, das im Juni, Juli 2019 bei euch AdvoFin eine Sammelklage eingereicht hat, in Österreich. Da wurde Ich hellhörig und hatte sofort die Supports angeschrieben, von Jackpot City und Mr Green/888. Die haben natürlich nur gelacht. Das hat mich dann noch mehr bestärkt, gegen die vorzugehen,wobei ich damals schon auf die außergerichtlichen Schreiben hätte verzichten können. Aber auch diese Gelder, habe ich damals wiederbekommen. Es war ja gerade erst alles am Anfang, mit den Klagen, hier in Deutschland. Da wart ihr ja schon viel viel weiter.


Meinetwegen, kann Malta auch gerne die EU verlassen. 😂😂. So dir einen schönen Tag. Ich hoffe du bist nicht zu sehr eingeschneit.

Viele Grüße.

voizua92
vor 8 Monaten

Ja das nervt mich auch!

Ich denk mir immer vielleicht gibts positive Neuigkeiten , aber dann les ich nur wieder den gleichen Müll oder sinnlose Spekulationen und kranken Pessimismus.

max888
vor 8 Monaten

Das positivste an sich ist, das die europäische Rechtssprechung durch den Eugh ausnahmslos positiv Ist,die letzten Jahre. Manchmal kann es ja halt dauern. Hier in Deutschland hat ein Kläger ja die Schufa vor dem Verwaltungsgericht Hessen verklagt, wegen dem Score und dem entstehen, in Verbindung mit der DSGVO. Vorher hat der BGH immer zugunsten der Schufa geurteilt. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin den Eugh angerufen und um Klärung gebeten. So lange wurde alles, was mit der Thematik behandelt wurde vor Gerichten ausgesetzt,wie jetzt auch auf Malta um den Spruch abzuwarten,des Eugh. Urteil Schufa, kennen alle, vom Eugh, gegen die Schufa, auch mit der Speicherfrist.

Kreuzritter
vor 8 Monaten

daran von insolventen oder in Liquidation befindlichen Casinos so einfach Geld zurück zu bekommen glauben allerdings offensichtlich nicht mal die Prozessfinanzierer denn die die ich kenne haben diese Casinos aus ihrem Finanzierungsangebot gestrichen, vielleicht ist das auch in Deutschland anders als in Österreich - keine Ahnung - aber hier ist die Haftung des Mutterkonzerns keineswegs eine klare Sache. Sich durch Insolvenz von Forderungen zu entziehen ist gängige Praxis in unzähligen Branchen...

Bearbeitet durch den Verfasser vor 8 Monaten
chinyuhansinhua
vor 8 Monaten

Da gibts keinen unterschied wir sind EU, was in Deutschland machbar ist gilt für uns auch.

max888
vor 8 Monaten

Genauso ist es. Ihr seit in der Rechtssprechung ja viel weiter als wir in Deutschland. Aber EU weit ist die Sache, mit dem §56 Dienstleistungsfreiheit und das die Staaten selber entscheiden, wie Sie ihn ausfüllen und wie Sie ihn behandeln, mit etwaigem Schutz von Spielern und Monopolen, seit 2009. Seit 2009 weiss Malta, das Sie unionsrechtswidrig handeln. Unser BGH hat schon 1962 was zu illegelam Online Glückspiel geurteilt, pro Spielerschutz. 😁

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